Mitglied der IIR-SBB kann werden, wer 
a) während mehrerer Jahre bei der Informatik SBB tätig war und/oder Ehe- oder Lebensabschnittspartnerinnen von verstorbenen Mitgliedern 
b) ordentlich oder vorzeitig pensioniert wurde (SBB-intern oder extern) 
c) die vorliegenden Statuten anerkennt 
d) sich zur Mitgliedschaft anmeldet oder vom Vorstand zur Mitgliedschaft eingeladen wird und mindestens einmal den Mitgliederbeitrag bezahlt.

Statuten iiR-SBB